Kategorie: Allgemein
Schließzeiten 2025
Schließtage 2024
Straßensperrung 2023
Schließzeiten 2022
Hier sehen Sie die Bekanntmachung der Gemeinde Lampertswalde zu den bestätigten Schließzeiten 2022.
Stellenausschreibung
Regelbetrieb in der Kita
Liebe Eltern,
ab morgen, Donnerstag, dem 03.06.2021 können Sie Ihre Kinder wieder selbst in die Garderoben begleiten und am Gruppenzimmer abgeben. Gleiches gilt auch für den Nachmittag. Bitte setzen Sie beim Betreten des Geländes einen med. Mundschutz auf. Eine Testpflicht ist nicht erforderlich beim Bringen und Holen der Kinder. Alle Eltern benutzen wieder den Haupteingang.
Ab Montag, dem 07.06.2021 hat die Einrichtung wieder von 6.00-17.00 Uhr geöffnet.
eingeschränkter Regelbetrieb
Ich freue mich sehr, Ihnen folgende Information geben zu können:
Notbekanntmachung
zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000, das zuletzt durch Art. 6 des Gesetzes vom 7. Mai 2021 (BGBl. I S. 850) geändert worden ist (IfSG), und der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 4. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 454) – SächsCoronaSchVO
– Unterschreitung der Inzidenz von 165 –
vom 18. Mai 2021
Aufgrund von § 28b Abs. 1, 3 und § 77 Abs. 6 IfSG, § 1 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz-Zuständigkeitsverordnung vom 9. Januar 2019 (SächsGVBl. S. 83), die zuletzt durch die Verordnung vom 11. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 526) geändert worden ist, und § 28 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 SächsCoronaSchVO wird Folgendes bekannt gemacht:
1.Durch das Robert Koch-Institut wurden im Internet unter https://www.rki.de/inzidenzen für den Landkreis Meißen folgende Sieben-Tage-Inzidenzen veröffentlicht:
am 12. Mai 2021: 158,0
am 13. Mai 2021: 148,9 (Feiertag)
am 14. Mai 2021: 131,1
am 15. Mai 2021: 112,9
am 16. Mai 2021: 110,0 (Sonntag)
am 17. Mai 2021: 110,5
am 18. Mai 2021: 101,4
Damit hat im Landkreis Meißen am 18. Mai 2021 an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 unterschritten.
2.Die jeweils mit der Unterschreitung des Schwellenwertes verbundenen erleichternden Maßnahmen gelten ab dem übernächsten Tag, mithin dem 20. Mai 2021.
3.Ab dem 20. Mai 2021 ist das Verbot der Durchführung von Präsenz-unterricht an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, Hochschulen, außerschulischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen aufgehoben.Die Durchführung von Präsenz-unterricht ist für diese Einrichtungen nur in Form von Wechselunterricht zulässig.
4.Ab dem 20. Mai 2021 dürfen die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im eingeschränkten Regelbetrieb öffnen.
Alle zur Zeit geltenden Regelungen bleiben bestehen ( kein Betreten der Einrichtung, Mund-Nasen-Schutz ab Parkplatz, eingeschränkte Öffnungszeiten)
Mit freundlichen Grüßen
M. Voß