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NOTBETREUUNG

ab dem 26.04.2021

Auszüge aus dem

 Tagesbrief 139/21 vom 22.04.2021 zum Corona-Virus

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir Ihnen tagesaktuelle Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus übermitteln:

3. Auswirkungen der Änderung des IfSG auf Kita und Schule

Die Änderungen des IfSG haben insbesondere auch erhebliche Auswirkungen auf die Kindertageseinrichtungen (Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nummer 1 IfSG) Schulen in Sachsen. Nachdem die Änderungen des IfSG am Freitag, dem 23. April 2021 in Kraft treten werden, gelten die Maßnahmen gemäß § 77 Abs. 6 Satz 2 IfSG ab dem ersten auf das Inkrafttreten dieses Gesetzes folgenden Tag und damit faktisch erst ab Montag, dem 26. April 2021.

Zur Umsetzung der bundesrechtlichen Änderungen im Bereich von Kita und Schulen wird durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) in Abstimmung mit dem SMK eine Allgemeinverfügung erarbeitet, die am morgigen Freitag veröffentlicht werden soll.

Die inhaltlichen Auswirkungen der neuen bundesgesetzlichen Regelungen auf die Schulen werden jedoch bereits in den als Anlagen 2 (Grundschulen), 3 (Förderschulen), 4 (weiterführende Schulen), Anlage 5 (ergänzende Hinweise zum Schulbetrieb) beigefügten Schulleiterbriefen dargestellt. Zur Umsetzung im Bereich der Kindertageseinrichtungen wurden die als Anlage 6 beigefügten Hinweise erarbeitet. Danach gilt Folgendes:

  1. Landkreise und Kreisfreie Städte mit Inzidenz über 165

In Landkreisen und Kreisfreien Städten, die an allen drei Tagen vor Inkrafttreten des Gesetzes (Dienstag, Mittwoch und Donnerstag dieser Woche) dieser Woche die Inzidenz von 165 überschritten haben, werden damit faktisch ab Montag

– Kindertageseinrichtungen geschlossen;

– Schulen geschlossen;

– Abschlussklassen (einschließlich der Klassenstufe 11 am Gymnasium und der Klassenstufe 4) im Wechselunterricht unterrichtet;

– eine Notbetreuung im bisherigen Umfang eingerichtet

  •  in der Kindertagespflege
  •     in Krippen und Kindergarten
  •     in Horten während der üblichen Hortbetreuungszeiten
  •     in Grundschulen während der üblichen Unterrichtszeiten
  • Landkreise und Kreisfreie Städte mit Inzidenz über 100

In Landkreisen und Kreisfreien Städten, die an allen drei Tagen vor Inkrafttreten des Gesetzes (Dienstag, Mittwoch und Donnerstag dieser Woche) dieser Woche die Inzidenz von 100 überschritten hatten (aber nicht die 165 erreicht haben), sind ab Montag

  • Kindertagespflegestellen im Regelbetrieb geöffnet
  • – Kindertageseinrichtungen (einschließlich der Horte) weiter-hin im
  •    eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet
  • – weiterführende Schulen weiterhin im Wechselmodell tätig

Für die Notbetreuung soll gemäß der zu erwartenden Allgemeinverfügung auf die bisher in Sachsen geltenden Regelungen abgestellt werden. Die neuen Anlagen für die Notbetreuung werden im Vorgriff auf die Allgemeinverfügung als Anlagen 2.1 und 2.2 diesem Tages-brief beigefügt. Bereits in den Schulen und Kindertageseinrichtungen vorliegende Arbeitgeberbescheinigungen können daher nach gegenwärtigem Kenntnisstand weiterhin verwendet, sofern sich an den dort bescheinigten Angaben keine Änderungen ergeben haben.

Grundsätzlich gelten nach wie vor die Betretungsverbote gemäß § 5a Abs. 4 SächsCoronaSchVO. Damit dürfen Schulen und Kitas weiterhin nur mit einem negativen Testergebnis betreten werden, das nicht älter als 72 Stunden ist.

Die dafür zugrunde liegende Allgemeinverfügung, auf die in den Dokumenten verwiesen wird, liegt uns nach wie vor noch nicht vor und ist zum jetzigen Zeitpunkt auch noch nicht auf der Homepage des Landes zu finden!

Für Eltern ohne Notbetreuung wird der Elternbeitrag erstattet.

Betretungsverbote in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung mit folgenden Ausnahmen:

o Kindertagespflegestellen

o Kinder in Kinderkrippen und Kindergärten sowie der sie begleitenden Personen zum Bringen und Abholen auf dem Außengelände der Einrichtungen der Kindertagesbetreuung

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Sächsische Corona-Schutzverordnung vom 29.03.2021

Das Kabinett hat heute die neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Damit gibt es einige neue Regeln für den Schul- und Kitabetrieb. Die wichtigsten Fragen und Antworten geben wir im Blog.

Nach der neuen Corona-Schutz-Verordnung öffnen Schulen und Kindertageseinrichtungen nach Ostern inzidenzunabhängig. Eine Verknüpfung mit dem Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner sieht die neue Corona-Schutz-Verordnung nicht mehr vor. Allerdings sind auch verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen für Schulen und Kitas vorgesehen.

Zutritt in Kita nur mit negativem Testergebnis

Fortan können Kindertageseinrichtungen von Personen nur betreten werden, wenn sie durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus nachweisen können, dass keine Infektion besteht. Davon ausgenommen sind neben den in Krippen und Kindergärten betreuten Kindern nur die sie begleitenden Personen zum Bringen und Abholen auf dem Außengelände. Wer seine Kinder jedoch ins Kita-Gebäude hineinbegleiten möchte, muss einen der genannten Nachweise vorlegen. Dieser darf nicht älter als drei Tage sein. Andernfalls darf die Kindertageseinrichtung nicht betreten werden. Das Zutrittsverbot gilt ab dem Moment, wenn ausreichend Selbsttestkits für die pädagogischen Fachkräfte in der Kita vorliegen. Die Kindertageseinrichtung weist hierauf im Eingangsbereich des Geländes hin.

Weiterhin eingeschränkter Regelbetrieb

In Grund- und Förderschulen sowie Einrichtungen der Kindertagesbetreuung findet wie bisher eingeschränkter Regelbetrieb statt. Das bedeutet, die Gruppen und Klassen müssen streng getrennt werden. In Einrichtungen der Kindertagespflege findet Regelbetrieb statt.

Für unsere Kita legen wir folgende Regelungen fest:

Die Kontrollen der Negativ-Tests der bringenden und abholenden Personen gestaltet sich als schwierig und zeitaufwendig. Deshalb werden Ihre Kinder ab dem 06.04.2021 von einer pädagogischen Fachkraft an der Eingangstür entgegen genommen.

Am Nachmittag gilt weiterhin die Regelung: „Sind wir im Garten, müssen sie draußen warten“.

Bleiben wir nachmittags im Haus, klingeln Sie bitte beim Abholen der Kinder an der Eingangstür, wir bringen dann Ihr Kind zur Tür. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 18.04.2021

Über weitere Änderungen werden wir Sie auch hier wieder informieren.

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Stellenausschreibung

Stellenausschreibung der Gemeinde Lampertswalde

Die Gemeinde Lampertswalde sucht ab sofort für die Kindertagesstätte

„Knirpsenland“ in Lampertswalde eine/n staatlich anerkannte/n

Erzieherin/Erzieher

für 35 Stunden/ Woche. Die Stelle ist unbefristet.

Die Vergütung richtet sich nach den Vorschriften des Tarifvertrages öffentlicher

Dienst. Ihre Bewerbungen richten Sie bitte bis 09.04.2021 an die Gemeindeverwaltung Lampertswalde, Ortrander Str. 2, 01561 Lampertswalde

R. Venus

Bürgermeister der Gemeinde Lampertswalde

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Formular für Notbetreuung

Liebe Eltern,

für die ab 22.03.2021 gültige Notbetreuung werden neue Formulare benötigt. Die bereits in der Einrichtung vorhandenen Bescheinigungen zum Datenschutz aus der letzten Notbetreuung müssen ersetzt werden, da die Gültigkeit bereits zum 31.01.2021 abgelaufen ist. Bitte reichen Sie mir das aktuelle Formblatt ( siehe Download oder klicken Sie auf das Datum)vom 05.03.2021 in den nächsten Tagen unterschrieben nach.

Datenschutzerklärung

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NOTBETREUUNG ab 22.03.2021

Piwarz: »Gestern und heute waren keine guten Tage für die Kitas und Schulen. Wir stehen in der Verantwortung, hier zukünftig andere Lösungen zu finden.« Im Landkreis Meißen müssen ab dem 22. März die Kindertageseinrichtungen sowie die Schulen schließen. Ausgenommen von der Regelung sind die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und Abschlussjahrgänge. Sie können weiterhin ihre Schulen besuchen. Darauf haben sich Gesundheitsministerin Petra Köpping und Kultusminister Christian Piwarz nach eingehenden Beratungen und Rücksprachen mit dem Landkreis Meißen verständigt. Im Landkreis Meißen wird eine Notbetreuung eingerichtet. Es gelten die vorherigen Voraussetzungen für die Notbetreuung. https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html

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Erinnerung

Wir möchten alle Eltern, deren Kinder unsere Einrichtung besuchen oder demnächst besuchen wollen, daran erinnern, dass am 08.03.2021 und am 14.05.2021 die Einrichtung geschlossen bleibt.

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Corana Neuregelung

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Website

Wir haben ab jetzt eine eigene Website