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Sächsische Corona-Schutzverordnung vom 29.03.2021

Das Kabinett hat heute die neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Damit gibt es einige neue Regeln für den Schul- und Kitabetrieb. Die wichtigsten Fragen und Antworten geben wir im Blog.

Nach der neuen Corona-Schutz-Verordnung öffnen Schulen und Kindertageseinrichtungen nach Ostern inzidenzunabhängig. Eine Verknüpfung mit dem Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner sieht die neue Corona-Schutz-Verordnung nicht mehr vor. Allerdings sind auch verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen für Schulen und Kitas vorgesehen.

Zutritt in Kita nur mit negativem Testergebnis

Fortan können Kindertageseinrichtungen von Personen nur betreten werden, wenn sie durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus nachweisen können, dass keine Infektion besteht. Davon ausgenommen sind neben den in Krippen und Kindergärten betreuten Kindern nur die sie begleitenden Personen zum Bringen und Abholen auf dem Außengelände. Wer seine Kinder jedoch ins Kita-Gebäude hineinbegleiten möchte, muss einen der genannten Nachweise vorlegen. Dieser darf nicht älter als drei Tage sein. Andernfalls darf die Kindertageseinrichtung nicht betreten werden. Das Zutrittsverbot gilt ab dem Moment, wenn ausreichend Selbsttestkits für die pädagogischen Fachkräfte in der Kita vorliegen. Die Kindertageseinrichtung weist hierauf im Eingangsbereich des Geländes hin.

Weiterhin eingeschränkter Regelbetrieb

In Grund- und Förderschulen sowie Einrichtungen der Kindertagesbetreuung findet wie bisher eingeschränkter Regelbetrieb statt. Das bedeutet, die Gruppen und Klassen müssen streng getrennt werden. In Einrichtungen der Kindertagespflege findet Regelbetrieb statt.

Für unsere Kita legen wir folgende Regelungen fest:

Die Kontrollen der Negativ-Tests der bringenden und abholenden Personen gestaltet sich als schwierig und zeitaufwendig. Deshalb werden Ihre Kinder ab dem 06.04.2021 von einer pädagogischen Fachkraft an der Eingangstür entgegen genommen.

Am Nachmittag gilt weiterhin die Regelung: „Sind wir im Garten, müssen sie draußen warten“.

Bleiben wir nachmittags im Haus, klingeln Sie bitte beim Abholen der Kinder an der Eingangstür, wir bringen dann Ihr Kind zur Tür. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 18.04.2021

Über weitere Änderungen werden wir Sie auch hier wieder informieren.